TPS und die Umwelt
"Grün ist nicht nur eine tolle Farbe, auch die Umwelt liegt uns am Herzen."
Auch uns liegt an einer sauberen und zukunftsfähigen Umwelt für die nachfolgenden Generationen. So haben wir uns schon seit vielen Jahren mit diesem Thema beschäftigt.
Lizensierung von Verkaufsverpackungen gemäß Verpackungsordnung / VerpackV § 6
Eine Abgabe gemäß Verpackungsordnung für Verkaufsverpackungen für unser Unternehmen ist nicht zwingend gesetzlich vorgegeben.
Begründung:
Da der Gesetzgeber eindeutig den „Erstinverkehrbringer“ (derjenige, der mit Ware befüllte Verpackungen an den Endverbraucher sendet) zur Lizensierung verpflichtet, darf die TPS Etiketten GmbH für Ihre Verkaufsverpackungen (Hilfsmittel Etiketten) nicht Lizensnehmer werden. Insbesondere richten sich diese Verpflichtungen der Verpackungsordnung dabei danach, wer diese Verkaufsverpackungen auf den Markt gebracht hat.
Bei unserem Unternehmen handelt es sich in erster Linie um sogenannte Transportverpackungen (§ 4 VerpackV).
Diese sind vom gewerblichen Kunden eigenständig zu entsorgen, da diese bereits durch das Resy-Zeichen entsprechend gekennzeichnet sind und somit vom Hersteller gemäß gesetzlicher Vorschrift für das Duale System lizensiert sind. Unser Unternehmen erfüllt diese Voraussetzungen.
Die Entsorgung des anfallenden industriellen gemischten Produktionsabfalls unsers Hauses wird durch ein regionales Unternehmen erbracht, welches den Abfall nach recycelbaren und energetisch verwertbaren Bestandteilen verwertet. Somit bietet dieses System „Ökosort“ dem Abfallerzeuger den Nachweis über den Verbleib seiner Abfälle, sowie den höchstmöglichen Umweltschutzstandard in der Abfallentsorgung.
Die nicht sortierbaren Reste werden zerkleinert und zu Ersatzbrennstoff verarbeitet, welcher Energetisch verwertet wird. Somit werden Abfälle zu 100% stofflich / energetisch nach den Vorgaben des KrW-/AbfG bzw. der Gewerbeabfallverordnung verwertet.